Sicherheitsschuhe S1/S1P

Alle Sicherheitsschuhe und -stiefel werden gemäß DIN EN ISO 20345 auf Herz und Nieren geprüft und, wenn sie die Anforderungen erfüllen, zertifiziert.

Als Sicherheitsschuhe werden Schuhe bezeichnet, die eine Zehenschutzkappe haben. Diese Zehenschutzkappe muss den Fuß für Stoßeinwirkung mit einer Energie von bis zu 200 Joule bieten und Quetschungen mit bis zu 15.000 Newton widerstehen.

Darüber hinaus müssen die Schuhe folgende Grundanforderungen erfüllen:

  • an die Reißfestigkeit der Materialien
  • an die Festigkeit und wasserabweisende Eigenschaften des Schuhobermaterials
  • an die Dicke und Abriebwiderstand der Materialien
  • an das Biegeverhalten und die Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle
  • S1 – erfüllt die oben aufgeführten Grundanforderungen. Zusätzlich erfüllen die Sicherheitsschuhe Anforderungen gemäß der Norm in Bezug auf Antistatik und Energieaufnahme im Fersenbereich. Die Laufsohle muss benzin- und ölresistent sein
  • S1P – verfügt zusätzlich zu den Anforderungen, die S1 Sicherheitsschuhe erfüllen über einen Durchtrittschutz (z.B. ein metallfreier, flexibler Durchtrittschutz wie FAP® oder eine Stahlzwischensohle)

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